AGB

AGB «Schillotties Location»

Allgemeines

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig für die Miete der Schillotties Location und bilden einen integrierenden Bestandteil des Mietvertrages zwischen der Mieterschaft und Schillotties AG.
  • Die Mieterschaft gilt mit der Miete der Schillotties Location gleichzeitig als Veranstalter für den Anlass.
  • Erbringt Schillotties AG neben der Miete der Schillotties Location kulinarische Leistungen für die Mieterschaft, gelten auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für «Lieferservice, Störkoch, Location Food & Drinks».

Mietvertrag

  • Das Mietobjekt, der Mietumfang, der Mietzins und die Mietdauer sowie besondere Vereinbarungen werden im Mietvertrag schriftlich vereinbart; ausserhalb des Mietvertrages hat die Mieterschaft keinen Anspruch auf das Mietobjekt; der Mietvertrag kann nur mit einer volljährigen und handlungsfähigen Person abgeschlossen werden.
  • Erst mit der beidseitigen Unterzeichnung des Mietvertrages kommt der Vertrag zwischen Mieterschaft und Schillotties AG zustande; vorgängige Offerten oder sonstige schriftliche und/oder mündliche Informationen und Korrespondenz sind für beide Parteien nicht bindend. Ein Mietvertrag wird im Doppel ausgestellt; ein Vertragsexemplar muss Schillotties AG bis spätestens 10 Tage nach Ausstellung unterzeichnet vorliegen, ansonsten der Mietvertrag nicht zustande kommt. Abweichungen vom Vertrag bedürfen der Schriftform. Forderungen aus dem Mietvertrag kann die Mieterschaft nicht an Dritte übertragen.
  • Ist nichts anderes vereinbart, ist der Mietzins zum Zeitpunkt der Mietvertragsunterzeichnung fällig; die Zahlung muss spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung bei Schillotties AG eingegangen sein. Erfolgt die Mietzinszahlung nicht fristgerecht, ist Schillotties AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  • Zweck und Grösse der Veranstaltung muss Schillotties AG bekannt sein; dazu wird im Mietvertrag die Art des Anlasses und die Anzahl Personen festgehalten. Die Untervermietung des Mietobjektes an Dritte ist nicht gestattet. Ändert die Mieterschaft den Zweck des Anlasses und/oder die Anzahl der teilnehmenden Personen, ist Schillotties AG schriftlich zu informieren; bei einer solchen Änderung hat Schillotties AG das Recht, einseitig und ohne Rückerstattungsanspruch seitens Mieterschaft vom Vertrag zurückzutreten.
  • Die Schillotties AG ist berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn a) die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb der Schillotties AG gefährden könnte, b) der Ruf von Schillotties AG und c) die Sicherheit der Liegenschaft gefährdet erscheinen. Im Falle einer solchen Kündigung ist die Mieterschaft keinesfalls zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen berechtigt.
  • Bei Nichteinhalten des Mietvertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Schillotties AG berechtigt, einen vorhandenen Mietvertrag jederzeit aufzulösen und/oder eine weitere Vermietung zu verweigern.
  • Im Falle höherer Gewalt werden beide Parteien von ihren Verpflichtungen befreit. In begründeten Ausnahmefällen und aus Gründen, die nicht im Einflussbereich der Schillotties AG liegen, kann Schillotties AG die Durchführung der Veranstaltung verschieben. Können sich die Mieterschaft und Schillotties AG nicht auf ein Ersatzdatum einigen, so wird der Mietvertrag ohne Kostenfolgen für beide Parteien aufgelöst.
  • Die Annullation eines Mietvertrages seitens Mieterschaft muss auf jeden Fall schriftlich an Schillotties AG erfolgen. Falls nicht anders vereinbart, gelten die vollständige und/oder Teilannullierungen vor Mietbeginn folgende Annullierungsgebühren, gerechnet vom vertraglich vereinbarten Totalmietzins inkl. Mwst: Bis 180 Tage Bearbeitungsgebühr 250 CHF; 179 bis 90 Tage: 50%; 89 bis 30 Tage: 75%; Ab dem 29. Tag und Nichterscheinen: 100%.
  • Bei Unfall oder Krankheit von Schillotties AG-Mitarbeitenden, welche eine Durchführung des Mietvertrages verunmöglicht, ist Schillotties AG berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten. Allfällig geleistete An- und Teilzahlungen werden zurück erstattet. Weitere Ansprüche seitens Mieterschaft bestehen nicht. 
  • Die Schlussrechnung ist zahlbar nach Rechnungserhalt; bei Verzug ist Schillotties AG berechtigt, einen Verzugszins zu verrechnen.

Betriebsreglement

Haftung

  • Die Mieterschaft haftet als Veranstalter a) für die reibungslose Durchführung der gesamten Veranstaltung sowie für sämtliche Sach- und Personenschäden während der Mietdauer und ist verantwortlich für die entsprechenden Versicherungen, b) für die Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Verordnungen insbesondere der Ruhestörung, Verkehrsordnung und sonstige Auflagen. Allfällig erforderliche Reparaturen oder Ersatzleistungen werden der Mieterschaft in Rechnung gestellt.
  • Die Mieterschaft haftet für die Kosten für Fehlalarme und für das Ausrücken der Feuerwehr, der Polizei oder anderen Aufsichtsstellen, welche durch das Auslösen eines Alarms jeglicher Art infolge fahrlässigem oder mutwilligem Fehlverhaltens der Teilnehmenden entstehen.
  • Schillotties AG haftet nicht für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von Gegenständen (auch Bargeld), die von der Mieterschaft und von weiteren Veranstaltungsteilnehmern mitgebracht werden, unabhängig davon, ob sich die Wertsachen in der Lokalität, in parkierten Fahrzeugen oder sonst auf dem Areal der Moosacherstrasse 13 befinden. Schillotties AG lehnt jede Haftung bei Unfällen jeglicher Art ab.

Mietdauer

  • Als Mietbeginn (Zutritt zur Location) gilt ausschliesslich der im Mietvertrag vereinbarte Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit). Das Mietobjekt (Räumlichkeiten, Einrichtungen, Mobiliar) wird der Mieterschaft zu diesem Zeitpunkt für die vereinbarte Mietdauer in einwandfreiem, betriebsbereitem Zustand zur Verfügung gestellt; allfällige Mängel sind bei Mietbeginn schriftlich festzuhalten. Sollte die Location seitens Mieterschaft früher bezogen werden, ist Schillotties AG berechtigt, diese Zeit zusätzlich in Rechnung zu stellen.
  • Als Mietende gilt ausschliesslich der im Mietvertrag vereinbarte Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit). Anlässe (inkl. Aufräumarbeiten, Verlassen der Location, Wegfahrten) sind grundsätzlich bis 24:00 Uhr zu beenden; spätere Zeiten nach vorgängiger Vereinbarung. Sollten in Bezug des vereinbarten Mietende seitens Mieterschaft Verzögerungen auftreten, ist Schillotties AG berechtigt, die verlängerte Zeit zusätzlich in Rechnung zu stellen. Nach der Veranstaltung ist das Mietobjekt von der Mieterschaft in einwandfreiem Zustand an Schillotties AG zurückzugeben.
  • Die Grundreinigung des Mietobjektes ist im Mietvertrag vereinbart; allfällige Zusatzreinigungen wegen übermässiger Verschmutzung werden der Mieterschaft nach Stundenaufwand in Rechnung gestellt.

Benutzung des Mietobjektes

  • Die Anlieferung von Veranstaltungsgegenständen seitens Mieterschaft ist mindestens 72 Stunden vor Mietbeginn mit der Schillotties AG abzusprechen.
  • Die Mieterschaft verpflichtet sich zur sorgfältigen Benutzung des Mietobjektes (Räume, Einrichtungen, Inventar). Die mit «Privat» gekennzeichneten Räume wie auch die daran anschliessenden Räumlichkeiten sind nicht Bestandteil des Mietvertrages und dürfen nicht benutzt werden. Den Anordnungen der Schillotties AG und deren Vertreter bezüglich Benutzung des Mietobjektes ist jederzeit Folge zu leisten.
  • Für die Durchführung von kommerziellen Veranstaltungen ist in der Regel eine Bewilligung notwendig, welche durch die Mieterschaft einzuholen ist. Jede Art von Werbung in den Räumen und auf dem Areal der Moosacherstrasse 13 durch die Mieterschaft bedarf der Zustimmung der Schillotties AG. Für jede Verwendung geschützter Musik ausser der Privatsphäre, namentlich ausserhalb des Freundes- oder Verwandtenkreises, ist eine Erlaubnis der SUISA erforderlich, welche durch die Mieterschaft einzuholen ist.
  • Die Location verfügt über eine offene Küche, deshalb sind Haustiere in der gesamten Schillotties Location nicht gestattet.
  • Die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Alkoholabgabe sind durch die Mieterschaft einzuhalten.
  • Abwasser, Abfälle jeglicher Art, Fette, Öle, Zigarettenkippen oder dergleichen dürfen nicht auf dem Areal der Moosacherstrasse 13 oder angrenzenden Grundstücken entsorgt werden; es sind die dafür bereitgestellten Abfallbehälter zu benutzen; allfällige Aufräum- und Reinigungsarbeiten durch Missachtung werden separat in Rechnung gestellt.
  • Die Mieterschaft ist für die Einhaltung der Nachtruhe gemäss den polizeilichen Vorschriften verantwortlich. Nach 22:00 Uhr ist die Lautstärke soweit zurückzustellen, dass Musik und andere Emissionen ausserhalb des Hauses nicht mehr hörbar sind. Ein allfälliges Engagement von Musikern, Bands oder dergleichen sind mit Schillotties AG abzusprechen; ohne nachweisliche Genehmigung durch Schillotties AG sind solche Engagements nicht zulässig.
  • An den Räumlichkeiten und dem von Schillotties AG bereitgestellten Inventar dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Das Anbringen von Plakaten und weiteren Gegenständen mittels Klebern, Reissnägeln usw. an Wänden, Boden, Decke oder anderen Teilen der Räumlichkeiten und Einrichtungen ist untersagt. Die Befestigung von Zelten oder dergleichen im Aussenbereich (z.B. Vorplatz) ist von Schillotties AG ausdrücklich schriftlich zu genehmigen; die vorhandene Infrastruktur darf dabei nicht verändert werden und keinen Schaden nehmen.
  • Von der Mieterschaft beabsichtigte zusätzliche Dekorationen müssen spätestens 2 Wochen vor Mietbeginn mit der Schillotties AG abgesprochen werden und die Anbringung muss durch fachmännisches Personal und in Absprache mit der Schillotties AG erfolgen; sämtliche durch Herstellung, Auf- und Abbau entstandenen Kosten gehen zu Lasten der Mieterschaft. Das damit verbundene Dekorieren und alle Aufräumarbeiten müssen in der vertraglich vereinbarten Mietdauer erfolgen. Die Sicherheitsvorschriften für solche zusätzlichen Dekorationen sind durch die Mieterschaft zu beachten.
  • Ohne anderweitige Vereinbarung im Mietvertrag ist die Bedienung der hauseigenen technischen Anlagen, Apparate und Geräte (Kombidämpfer, Küchenapparate, Maschinen, etc.) ausschliesslich Sache der Schillotties AG; das Anschliessen von zusätzlichen elektronischen Geräten muss vorab durch Schillotties AG genehmigt werden.

Parkplätze

  • Auf dem Areal der Moosacherstrasse 13 stehen Parkplätze für das Abstellen von Fahrzeugen (Personenwagen, Motorräder, Mofas, Fahrräder) zur Verfügung. Lastwagen, Busse bis 3.5 t sind nur für die Dauer von notwendigen Ablade- und Ladetätigkeiten zugelassen.
  • Die zu erwartende Anzahl Parkplätze richtet sich nach der im Vertrag genannten Gästezahl. Bei Mietbeginn werden die Parkplätze durch Schillotties AG zugewiesen; auf nicht zugewiesenen Flächen darf nicht parkiert werden. Das Abstellen von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden jeglicher Art an Fahrzeugen haftet die Mieterschaft resp. der Fahrzeughalter; Schillotties AG übernimmt keinerlei Haftung.
  • Ausserhalb des Areals der Moosacherstrasse 13 gelten die entsprechenden Regelungen und Hinweise; insbesondere die Zufahrten zum/auf dem Areal und allen anderen Grundstücken an der Moosacherstrasse sind jederzeit freizuhalten. Über Nacht dürfen keine Fahrzeuge auf dem Areal der Moosacherstrasse 13 oder angrenzenden Grundstücken parkiert werden.

Sicherheit

  • Die Mieterschaft verpflichtet sich, höchstens die im Mietvertrag vereinbarte Personenzahl einzulassen.
  • In der Schillotties Location gilt generelles Rauchverbot; geraucht werden kann draussen im gedeckten Eingang.
  • Brandschutzeinrichtungen wie Handfeuerlöscher, Löschdecken, etc. dürfen nur im Notfall verwendet werden. Die Fluchtwegkennzeichnungen dürfen zu keiner Zeit abgedeckt werden. Alle Ausgänge und Notausgänge, sowie die daran anschliessenden Fluchtwege (Korridore, Treppenhaus, Haustüren etc.) sind zu jeder Zeit völlig frei, sicher und ohne jegliche Hilfsmittel benutzbar zu halten. Sie dürfen zu keiner Zeit mit Sitzgelegenheiten oder anderen Gegenständen überstellt werden.
  • Technisches Material und Einrichtungen (Kabel, Schalter, Abluftöffnungen, Heizungs- und Lüftungsanlagen oder dergleichen) müssen zu jeder frei zugänglich sein; sie dürfen durch die Mieterschaft nicht umgestellt, bedient oder entfernt werden.
  • Das Abbrennen von Tischbomben, Räucherstäbchen und anderen Materialen sowie die Verwendung von Petrollampen oder dergleichen ist nicht gestattet. Auf dem gesamten Areal der Moosacherstrasse 13 und allen angrenzenden Grundstücken ist offenes Feuer, Feuerwerk und das Starten von Himmelslaternen und anderen Knallkörpern nicht gestattet.
  • Alle zusätzlichen mieterseitigen Dekorationen müssen die feuerpolizeilichen Auflagen erfüllen (schwer brennbares Material, welches im Brandfall nicht tropft und keine giftigen Gase entwickelt). Sie sind so anzubringen, dass kein Brandrisiko entsteht und die Fluchtwege nicht beeinträchtigt sind. Bestehen Bedenken, dass Gegenstände, welche die Mieterschaft mitbringt, nicht den sicherheitstechnischen Vorschriften entsprechen, kann Schillotties AG die Verwendung untersagen, und bei Nichteinigung ohne Rückerstattungsanspruch seitens Mieterschaft vom Vertrag zurücktreten.
  • Allfällige Kocheinrichtungen mit Flüssiggasflaschen und/oder Grilleinrichtungen dürfen nur ausserhalb des Gebäudes installiert, ausschliesslich durch Schillotties AG bewilligt und bedient werden.

Recht & Gerichtsstand

  • Anwendbar ist schweizerisches Recht; ausschliesslicher Gerichtsstand ist Horgen.

AGB «Teamevents und Kochworkshops»

Allgemeines

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für durch Kunden gebuchte Teamevents und Kochworkshops (nachstehend «Events» genannt).
  • Die Leistungen eines Events ergeben sich aus dem jeweiligen Programm. Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl ist Schillotties AG berechtigt, Events zusammenzulegen, zeitlich zu verschieben oder nach eigenem Ermessen, unter vollständiger Rückzahlung des bereits gezahlten Kursgeldes, zu stornieren. Sonstige Teilnehmeransprüche sind ausgeschlossen.
  • Für Events wird der gesamte Leistungsumfang (Teilnehmerzahl, Dauer, Thema, Detailprogramm, Kosten, weitere Details) individuell festgelegt und vereinbart.

Teilnahme

  • Die Teilnahme an einem Event kann an eine dritte Person übertragen werden, ausser es ist anders vermerkt. Schillotties AG ist davon rechtzeitig vor Anlassbeginn in Kenntnis zu setzen.
  • Schillotties AG behält sich Änderungen in für den Kunden zumutbarer Weise vor, insbesondere den Austausch von Menübestandteilen aufgrund Nichtverfügbarkeit von Lebensmitteln.
  • Sollte die Leistungserbringung unmöglich sein, da die Eventleitung / Referenten erkrankt sind, hat Schillotties AG das Recht, jederzeit vom Vertrag gegen Rückzahlung der Kosten zurückzutreten.

Hygiene

  • Allergien und ansteckende Krankheiten sind Schillotties AG vor Antritt des Anlasses zu melden; es bleibt Schillotties AG jederzeit vorbehalten, Teilnehmende aufgrund einer Meldung von der Teilnahme auszuschliessen.
  • Teilnehmende sind verpflichtet, die Hinweise der Eventleitung zum hygienischen Umgang mit Lebensmitteln und zur allgemeinen Betriebshygiene oder zu anderen Hygienemassnahmen zu befolgen, weiter sind sie verpflichtet zu einem sorgfältigen Umgang mit scharfen Messern, Küchenapparaten, Maschinen und allen anderen Gerätschaften.
  • Schillotties AG schliesst während der Teilnahme ausdrücklich jegliche Haftung für alle Arten von Erkrankungen, Verletzungen, Unfällen und Schäden aus.

Annullierung

  • Bei einer Annullierung durch den Kunden gelten bei Events die auf der Auftragsbestätigung vermerkten Annullierungsgebühren.
  • Bei Unfall oder Krankheit von Schillotties AG-Mitarbeitenden, welche eine Durchführung des Events verunmöglicht, ist Schillotties AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Allfällig geleistete An- und Teilzahlungen werden zurück erstattet. Weitere Ansprüche seitens Kunden bestehen nicht.

Recht & Gerichtsstand

  • Anwendbar ist schweizerisches Recht; ausschliesslicher Gerichtsstand ist Horgen.

 

    AGB «Schillotties Events»

    Allgemeines

    • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für durch Kunden gebuchte Schillotties Events (nachstehend «Events» genannt).
    • Die Events sind keine öffentlichen Veranstaltungen und nur gegen Voranmeldung möglich.
    • Die Leistungen und weiteren Konditionen eines Events ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung.
    • Schillotties AG ist berechtigt, das Eventprogramm ohne Vorankündigung anzupassen, insbesondere Events zu verschieben oder zu annullieren.

    Teilnehmerzahl

    • Schillotties AG ist berechtigt, pro Event eine Mindestteilnehmerzahl festzulegen.
    • Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl ist Schillotties AG berechtigt, Events zusammenzulegen, zeitlich zu verschieben oder nach eigenem Ermessen, unter vollständiger Rückzahlung des bereits gezahlten Kursgeldes, zu stornieren. Sonstige Teilnehmeransprüche sind ausgeschlossen.
    • Schillotties AG ist berechtigt pro Event eine maximale Teilnehmerzahl festzulegen und ist berechtigt, diese bei Bedarf nach unten oder oben anpassen.

    Anmeldung

    • Die Anmeldung erfolgt generell via Website und wird von Schillotties AG via Email bestätigt.
    • Die Anmeldung via Website ist bis spätestens 3 Tage vor dem Anlass möglich.
    • Bei kurzfristigen Buchungen, kürzer als 3 Tage vor dem Anlass, bearbeitet Schillotties AG Anfragen telefonisch oder via Email.

    Teilnahme

    • Die Teilnahme ist erst nach Erhalt der Email-Bestätigung von Schillotties AG definitiv.
    • Die Teilnahme an einem Event kann an eine dritte Person übertragen werden, ausser es ist anders vermerkt; Schillotties AG ist davon 24 Std vor Anlassbeginn in Kenntnis zu setzen.
    • Schillotties AG behält sich Änderungen in für den Kunden zumutbarer Weise vor, insbesondere den Austausch von Menübestandteilen aufgrund Nichtverfügbarkeit von Lebensmitteln.
    • Sollte die Leistungserbringung unmöglich sein, zum Beispiel infolge Krankheit der Eventleitung / Referenten, hat Schillotties AG das Recht, jederzeit vom Vertrag gegen Rückzahlung der Kosten zurückzutreten.

    Zahlung

    • Der Eintrittspreis wird vor dem Anlass bezahlt; die von Schillotties AG akzeptierten Zahlungsarten werden auf der Website von Schillotties angegeben.
    • Zusätzliche Konsumation, zum Beispiel weitere Getränke, sind vor Ort zu bezahlen; die von Schillotties AG akzeptierten Zahlungsarten werden auf der Website von Schillotties publiziert.

    Hygiene

    • Allergien und ansteckende Krankheiten sind Schillotties AG vor Antritt des Events zu melden; es bleibt Schillotties AG jederzeit vorbehalten, Teilnehmende aufgrund einer Meldung oder anderer Kenntnisnahme von der Teilnahme auszuschliessen.
    • Teilnehmende sind verpflichtet, die Hinweise von Schillotties AG zu Hygienemassnahmen zu befolgen.
    • Schillotties AG schliesst während der Teilnahme ausdrücklich jegliche Haftung für alle Arten von Erkrankungen, Verletzungen, Unfällen und Schäden aus.

    Annullierung & Nichterscheinen

    • Bei einer Annullierung oder bei Nichterscheinen durch den Kunden gelten bei Events die in der Ausschreibung vermerkten Gebühren.
    • Bei Unfall oder Krankheit von Schillotties AG-Mitarbeitenden, welche eine Durchführung des Events verunmöglicht, ist Schillotties AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Allfällig geleistete An- und Teilzahlungen werden zurück erstattet. Weitere Ansprüche seitens Kunden bestehen nicht.

    Recht & Gerichtsstand

    • Anwendbar ist schweizerisches Recht; ausschliesslicher Gerichtsstand ist Horgen.

     

      AGB «Catering/Lieferservice, Störkoch, Location Food & Drinks»

      Allgemeines

      • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig für Catering/Lieferservice und Störkoch-Dienstleistungen am Ort des Kunden (Auftraggeber) sowie für Food & Drinks-Leistungen in der Schillotties Location (nachstehend «Dienstleistungen» genannt), und bilden einen integrierenden Bestandteil eines Auftrages zwischen Schillotties AG und dem Kunden.
      • Schillotties AG erbringt gegenüber dem Auftraggeber für dessen Anlass Dienstleistungen und übernimmt in keiner Form die Funktion eines Veranstalters. Veranstalter und somit verantwortlich für den geordneten Ablauf des Anlasses ist der Auftraggeber. Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig der Veranstalter ist, haftet er gegenüber Schillotties AG mit dem Veranstalter solidarisch.

      Versicherungen

      • Verantwortlich für die entsprechende Versicherungsdeckung für Sach- und Personenschäden ist der Auftraggeber.

      Bewilligungen

      • Alle Arten von Konzessionen, Bewilligungen, Gebühren und Lizenzen im Zusammenhang mit dem Anlass besorgt der Auftraggeber auf eigene Rechnung und hat die damit verbundenen Auflagen zu erfüllen.

      Sicherheit

      • Der Auftraggeber verpflichtet sich, feuerpolizeiliche und alle weiteren sicherheitsrelevanten Regelungen, Richtlinien und Gesetze der jeweiligen Lokalität (Innen- und Aussenbereich) einzuhalten; alle Ausgänge, Notausgänge und Fluchtwege müssen stets frei sein.
      • Ausgelöste Feuerfehlalarme oder andere Fehlalarme gehen vollumfänglich zu Lasten des Veranstalters (Auftraggeber). Schillotties AG übernimmt keinerlei Haftung für daraus entstehende Schäden.

      Zustandekommen des Vertrages

      • Gestützt auf die Angaben des Auftraggebers unterbreitet Schillotties AG eine Offerte für die zu erbringenden Dienstleistungen. Die Offerte ist weder für den Auftraggeber noch für Schillotties AG in irgendeiner Form verbindlich. Nach einer allfälligen Bereinigung der Offerte bestätigt Schillotties AG die Bestellung.
      • Eine Vereinbarung kommt zustande, sobald der Auftraggeber nach Erhalt der Auftragsbestätigung diese mündlich, per Email, Fax oder Post bestätigt oder stillschweigend zustimmt. Schillotties AG hat das Recht, um eine unterzeichnete Auftragsbestätigung zu ersuchen.
      • Die in der Offerte und in der Auftragsbestätigung aufgeführten Preise sind für die darin genannte Personenzahl gültig; bei Änderung der Personenzahl ist Schillotties AG berechtigt, die Konditionen und Preise anzupassen.

      Vorauszahlung

      • Schillotties AG ist berechtigt, eine oder mehrere Akontozahlungen zu verlangen. Die Zahlung muss spätestens 10 Tage nach Aufforderung bei Schillotties AG eingegangen sein.
      • Erfolgt die Vorauszahlung nicht fristgerecht, ist Schillotties AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder am Vertrag festzuhalten und auf die vereinbarten Leistungen, gegebenenfalls unter Geltendmachung von Schadenersatz, zu verzichten.

      Definitive Personenzahl

      • Die definitive Personenzahl ist spätestens 10 Arbeitstage vor dem Anlass durch den Kunden festzulegen; diese Personenzahl ist für die Rechnungsstellung verbindlich.

      Infrastruktur

      • Der Auftraggeber ist zuständig, die erforderlichen Installationen (z.B. Strom, fliessendes warmes und kaltes Wasser) in üblicher, gebrauchsfähiger Form bereitzustellen und hat Schillotties AG rechtzeitig über Besonderheiten bezüglich der Infrastruktur zu informieren (z.B. erschwerte Zufahrt, fehlende Parkierung, Gebäude ohne Lift, etc.). Erweist sich am Tag des Anlasses die Erbringung der vereinbarten Leistungen infolge ungenügender Infrastruktur als erschwert oder nicht möglich, ist der Auftraggeber verpflichtet, den vollen Bestellwert zu entrichten, auch wenn nur eine teilweise oder gar keine Leistungserbringung durch Schillotties AG möglich ist.
      • Eine allfällige Verlängerungsbewilligung ist durch den Auftraggeber einzuholen; Kosten dafür gehen zu Lasten Auftraggeber.
      • Allfällige Kosten für spezielle Bewilligungen (z.B. Sonntag-, Nachtfahr,- Privatstrassenbefahrung), Parkbewilligungen, Parkierungsgebühren oder Kosten wegen fehlender Parkierungsmöglichkeit (Ordnungsbussen) für Schillotties Fahrzeuge und allfällige weitere Transportkosten (z.B. Bahn, etc.) gehen zu Lasten des Auftraggebers.

      Leistungsänderung

      • Nach Vertragsabschluss werden Änderungswünsche des Auftraggebers in Bezug auf die Dienstleistungen berücksichtigt, wenn diese spätestens 30 Kalendertage vor dem Anlass schriftlich mitgeteilt werden und deren Umsetzung für Schillotties AG möglich ist.
      • Schillotties AG behält sich vor, bei kurzfristigen Veränderungen des Marktangebotes, z.B. aufgrund von fehlenden Waren oder massiv erhöhten Preisen, die Leistungen anzupassen; dabei nimmt Schillotties AG Rücksicht auf das Interesse des Auftraggebers und bietet eine gleichwertige Auftragserledigung an.

      Mietmaterial

      • Wird von Schillotties AG Retourmaterial gestellt (Geräte, Gläser, Geschirr, Apparate, etc.) ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, das Material vollständig und unversehrt zu retournieren. Bruch, Defekte oder Verluste gehen zu Lasten des Auftraggebers.
      • Falls Material von Drittlieferanten angemietet und geliefert wird, gelten deren Konditionen.

      Teams, Arbeitszeiten

      • Die Personenanzahl des Schillotties Service- und Küchenteams richtet sich nach Anzahl Gäste, Menüwahl, Zeitplan und Anspruch an den Service.
      • Die mit dem Auftraggeber vereinbarten Liefer- und Servicezeiten sind als Richtzeiten vereinbart. Schillotties AG übernimmt keine Haftung für Verzögerungen im Ablauf des Anlasses seitens Auftraggeber und/oder verspätete Dienstleistungen durch Drittlieferanten.
      • Transport- und Anlieferungszeiten von Schillotties AG gelten, sofern nichts anderes vereinbart wird, als Arbeitszeit. Als ordentliche Arbeitszeit gilt Montag bis Sonntag bis 23 Uhr; für Arbeiten ab 23:00 Uhr ist Schillotties berechtigt, gemäss gesetzlichen Vorgaben, einen Zuschlag von 25 Prozent in Rechnung zu stellen.
      • Die Arbeitszeit wird gemäss tatsächlichen Arbeitsstunden abgerechnet. Wird die in der Offerte oder Bestätigung vereinbarte Anlassdauer überschritten, ist Schillotties AG berechtigt, jede weitere angebrochene halbe Stunde zu verrechnen.
      • Im Falle von Serviceleistungen nach 23 Uhr ist Schillotties AG berechtigt, für ihre Mitarbeitenden dem Auftraggeber ein Taxigeld in Rechnung zu stellen.

      Ablaufplanung, Verzögerungen, Änderungen

      • Schillotties AG garantiert die einwandfreie Qualität der Speisen und Getränke nur, wenn zur vereinbarten Zeit serviert werden kann oder der Auftraggeber Verzögerungen mindestens 1 Stunde im Voraus bekannt gibt.
      • Bei Verzögerungen von mehr als 30 Minuten sind der Schillotties AG die dadurch allfällig entstehenden Zusatzkosten zu erstatten.
      • Werden nach erfolgter Bereitstellung von vereinbarten Einrichtungen Umstellungen verlangt, hat die Schillotties AG Anspruch auf Entschädigung des dadurch entstehenden Zeitaufwandes und weiterer ihr dadurch entstehenden Kosten.

      Getränkeservice, Zapfengeld

      • Wenn nicht anders lautend vereinbart, offeriert Schillotties AG alle Getränke in Konsignation, d.h. sie werden nach tatsächlichem Verbrauch verrechnet.
      • Für vom Auftraggeber oder Drittparteien am Anlass selbst bereitgestellte Getränke ist die Schillotties AG berechtigt, eine Getränkegebühr resp. Zapfengeld zu verrechnen. Dies wird in der Offerte resp. in der Auftragsbestätigung entsprechend offeriert bzw. vereinbart.

      Hygiene

      • Der Auftraggeber und alle Teilnehmenden sind verpflichtet, die Hinweise der Cateringleitung zum hygienischen Umgang mit Lebensmitteln und zur allgemeinen Betriebshygiene oder anderen Hygienemassnahmen zu befolgen.
      • Für vom Veranstalter selbst mitgebrachte Lebensmittel, Getränke und Speisen übernimmt die Schillotties AG keine Haftung und schliesst ausdrücklich jegliche Haftung in Bezug Hygiene, Lebensmittelqualität und Mängel aus.
      • Nicht konsumierte Speisen werden aus hygienischen Gründen nicht an Auftraggebende und/oder Gäste abgegeben.

      Mängelrüge, Haftung

      • Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mängel an den vereinbarten Leistungen sofort zu melden. Danach gelten sämtliche Dienstleistungen als genehmigt.
      • Schadenersatzansprüche gegen Schillotties AG bzw. deren Angestellten oder Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
      • Die Haftung für Mängelfolgeschäden ist in jedem Fall ausgeschlossen.

      Annullierung

      • Die Annullation seitens Auftraggeber muss auf jeden Fall schriftlich an Schillotties AG erfolgen.
      • Schillotties AG ist berechtigt, bereits ausgeführte Arbeiten (z.B. bereits getätigte Einkäufe, bereits angefertigte Speisen) oder bereits angemietete Geräte und Dienstleistungen in Rechnung zu stellen.
      • Falls nicht anders vereinbart, gelten für die vollständige und/oder Teilannullierungen vor Anlass folgende Annullierungsgebühren, gerechnet vom vertraglich vereinbarten Bestellwert inkl. Mwst: Bis 180 Tage Bearbeitungsgebühr 250 CHF; 179 bis 90 Tage: 50%; 89 bis 30 Tage: 75%; Ab dem 29. Tag und Nichterscheinen: 100%.
      • Bei Unfall oder Krankheit von Schillotties AG-Mitarbeitenden, welche eine Durchführung des Anlasses verunmöglicht, ist Schillotties AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Allfällig geleistete An- und Teilzahlungen werden zurück erstattet. Weitere Ansprüche seitens Auftraggebers bestehen nicht.

      Rechnungsstellung, Zahlung

      • Nach der Durchführung des Anlasses erhält der Auftraggeber von Schillotties AG die Schlussrechnung.
      • Die Schlussrechnung ist zahlbar nach Rechnungserhalt; bei Verzug ist Schillotties AG berechtigt, einen Verzugszins zu verrechnen.

      Geistiges Eigentum

      • Der Auftraggeber anerkennt ausdrücklich das alleinige geistige Eigentum der Schillotties AG, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Schillotties AG erbrachten Leistungen (Konzepte, Vorschläge für Menü, Dekoration- und Gestaltung, Texte, Bilder, grafische Arbeiten etc.).

      Recht & Gerichtsstand

      • Anwendbar ist schweizerisches Recht; ausschliesslicher Gerichtsstand ist Horgen.

       

      AGB «Wine»

      Allgemeines

      • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen der Schillotties AG und dem Kunden im Rahmen des Weinverkaufs durch Schillotties AG.
      • Bei der Platzierung einer Bestellung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit.

      Kunden

      • Als Kunden gelten Privatpersonen und Unternehmen als Endabnehmer mit Sitz in der Schweiz.
      • Es erfolgen keine Lieferungen ins Ausland.
      • Schillotties AG verkauft keinen Alkohol an Minderjährige unter 18 Jahren. Der Kunde bestätigt mit seiner Bestellung die Richtigkeit seiner Angaben und damit seine Berechtigung zum Einkauf.

      Vertrag

      • Ein Vertrag kommt erst dann gültig zustande, wenn Schillotties AG die Vertragsannahme erklärt.
      • Die Vertragsannahme erklärt Schillotties AG, in dem sie dem Kunden den Auftrag bestätigt (Auftragsbestätigung), eine Rechnung stellt, den Versand der Weine bestätigt (Versandbestätigung) oder spätestens durch die Auslieferung der Weine.
      • Der Vertrag kommt nur über diejenigen Artikel zustande, die in der Rechnung, der Auftragsbestätigung oder der Versandbestätigung aufgeführt sind, daraus ergibt sich abschliessend der Leistungsumfang.

      Mindestbestellmenge

      • Schillotties AG verkauft die Weine pro Sorte im 6er Karton.
      • Je nach Einkaufs- und Lagersituation sowie Verfügbarkeiten sind Einzelflaschen erhältlich.

      Verkaufspreise

      • Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive gesetzliche Mehrwertsteuer.
      • Transport- und Versandkosten sind in den angegebenen Preisen nicht inbegriffen.
      • Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung publizierten Preise.
      • Preisänderungen sowie zeitlich begrenzte Spezialangebote sind jederzeit möglich und bedürfen keiner Ankündigung. Spezialangebote sind mit «Promotion» bezeichnet.
      • Sortiments-, Jahrgangs-, Konditionen- und Preisänderungen, Verfügbarkeit sowie die Korrektur offensichtlicher Irrtümer und Tippfehler in Publikationen bleiben vorbehalten. Schadenersatzforderungen infolge offensichtlicher Irrtümer und Tippfehler sind ausgeschlossen.

      Zahlung

      • Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt per Vorauskasse oder auf Rechnung.
      • Falls Schillotties AG die Bezahlung des Kaufpreises auf Rechnung akzeptiert, ist der Kaufpreis innert 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Skontoabzüge werden nicht anerkannt.
      • Für verspätete Zahlungen können Verzugszins (5%) und Mahngebühren (CHF 20) erhoben werden.
      • Beim Kauf auf Vorauskasse wird die gewünschte Bestellung ausgelöst, wenn die entsprechende Zahlung eingetroffen ist.
      • Die Artikel der Bestellung können nicht reserviert werden. Trifft die Zahlung nicht innert 10 Tagen bei Schillotties AG ein, kann Schillotties AG die Bestellung annullieren und vom Vertrag zurücktreten.
      • Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum der Schillotties AG.

      Lieferung & Versandkosten

      • Die angegebenen Preise sind Abholpreise bei der Schillotties AG (Moosacherstrasse 14, 8804 Au).
      • Als Lieferung gilt die Zustellung einer Bestellung an eine Adresse.
      • Lieferungen in Gemeinden am linken Zürichseeufer (Pfäffikon SZ bis und mit Kilchberg) und angrenzende Gemeinden erfolgen franko Domizil.
      • Für Lieferungen in der Stadt Zürich wird eine Lieferpauschale von 10 CHF verrechnet.
      • Lieferungen ausserhalb linkes Zürichseeufer und Stadt Zürich werden im Regelfall via Logistikpartner zugestellt; die effektiv entstehenden Kosten werden dem Besteller weiterverrechnet.
      • Bei Expresslieferungen und bei Lieferungen für Destinationen, die zusätzlichen Aufwand verursachen (z.B. autofreie Gebiete, Anschluss über gebührenpflichtige Bergbahnen), werden dem Besteller die Zusatzkosten weiterverrechnet.
      • Nimmt ein Kunde die von ihm bestellte Ware nicht entgegen, werden allfällige Rücksendekosten dem Kunden resp. dem Auftraggeber verrechnet.
      • Die Leistung von Schillotties AG ist eine Schickschuld und ist mit der Übergabe der Waren an den Logistikpartner erfüllt. Nach der Versendung geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Ware auf den Kunden über. Schillotties AG hat für ein Verschulden des eingesetzten Logistikpartners nicht einzustehen.

      Verfügbarkeit

      • Die Lieferung erfolgt unter der Bedingung der rechtzeitigen und ordnungsgemässen Selbstbelieferung von Schillotties AG durch die Lieferanten.
      • Bei höherer Gewalt wie Streik, sonstige Arbeitskampfmassnahmen, Aufruhr, Krieg, Naturkatastrophen und bei Liefersperre des Produzenten oder Vor-Lieferanten tritt kein Lieferverzug ein. Schillotties AG haftet nicht für Lieferverzögerungen, welche von Zulieferfirmen oder durch Dritte verursacht wurden.
      • Sollten nicht alle bestellten Waren vorrätig sein, ist Schillotties AG zu Teillieferungen berechtigt. Sollte sich nach Abschluss des Vertrages herausstellen, dass Waren entweder teilweise oder insgesamt nicht geliefert werden können, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
      • Schillotties AG behält sich das Recht vor, die bestellten Mengen nach der Bestelleingangsbestätigung anzupassen, insbesondere bei beschränkt verfügbaren Artikeln (siehe auch Abschnitt «Sortiment & Verfügbarkeit»).
      • Trotz sorgfältiger Planung und Lagerbewirtschaftung kann es vorkommen, dass einzelne Artikel schneller als vorgesehen ausverkauft sind. Schillotties AG kann deshalb keine Liefergarantie abgeben.
      • Im Falle eines geräumten Weines bietet Schillotties AG einen möglichst gleichartigen Ersatz an.

      Sortiment & Verfügbarkeit

      • Die Flaschenabbildungen in Publikationen der Schillotties AG (Broschüren, Prospekte, Website) repräsentieren nicht zwangsläufig den aktuellen Jahrgang. Ferner können sich Ausstattung und Verschluss innerhalb einzelner Jahrgänge und jahrgangsübergreifend ändern.
      • Das Sortiment von Schillotties AG (Produkte, Jahrgänge etc.) unterliegt einem stetigen Wechsel. Sortiments- und/oder Jahrgangsänderungen bleiben deshalb vorbehalten, und eine lückenlose und ständige Verfügbarkeit des Angebotes kann Schillotties AG nicht garantieren.
      • Das Angebot von Schillotties AG umfasst unter Umständen auch beschränkt verfügbare Positionen, bei denen die Nachfrage das Angebot übersteigt. Dies kann die Zuteilung solcher Weine auf Kunden erschweren.
      • Schillotties AG ist es ein Anliegen, eine möglichst faire, nicht spekulative Verteilung vorzunehmen und auch allfällige Vorgaben von Produzenten einzuhalten.

      Gewährleistung

      • Die Beschaffenheit der empfangenen Ware muss nach Erhalt vom Kunden geprüft werden; nach Ablauf von fünf Tagen gilt die Lieferung als genehmigt.
      • Weine, die Korkengeschmack aufweisen, nimmt die Schillotties AG gegen Vorweisung des Kaufbelegs während 12 Monaten ab Kaufdatum zurück und gewährt Warenersatz in Form von Gutscheinen der Schillotties AG.
      • Die beanstandeten Flaschen müssen mindestens zu ¾ voll sein, den Originalverschluss (Zapfen) aufweisen und sind Schillotties AG franko zuzustellen oder bei Schillotties AG abzugeben (Moosacherstrasse 13, 8804 Au Wädenswil).
      • Das Risiko eines möglichen Mangels (zum Beispiel Korkengeschmack) für Jahrgänge, welche älter als 9 Jahre sind, sowie sämtliche Bordeauxweine und Spezialformate, Magnumflasche oder grösser, trägt der Käufer.

      Recht & Gerichtsstand

      • Anwendbar ist schweizerisches Recht; ausschliesslicher Gerichtsstand ist Horgen.

       

      AGB «Gutscheine»

      Mindestbetrag

      • Der Mindestbetrag pro Gutschein beträgt 50 CHF.

      Zahlung & Aushändigung

      • Gutscheine werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgehändigt.

      Berechtigung

      • Gutscheine berechtigen zum Bezug von Waren und/oder Dienstleistungen der Schillotties AG.

      Einlösung

      • Gutscheine können nach dem Kauf nicht zurückgegeben werden.
      • Gutscheine sind übertragbar.
      • Gutscheine sind codiert und jeder Gutschein kann nur einmal eingelöst werden.
      • Die Barauszahlung des Gutscheinwertes, oder Teil- oder Restbeträge davon, ist nicht möglich.
      • Bei der Einlösung wird der Gutscheinbetrag dem Kaufpreis angerechnet.

      Recht & Gerichtsstand

      • Anwendbar ist schweizerisches Recht; ausschliesslicher Gerichtsstand ist Horgen.

       

      AGB «Connoisseur»

      Registrierung und Bezahlung

      • Jede erwachsene Person ab 18 Jahren kann Connoisseur Mitglied werden.
      • Die Mitgliedschaft wird durch die Registrierung und die Bezahlung des Jahresbeitrags erworben.
      • Beim Eintritt erhält jedes neue Connoisseur Mitglied eine persönliche Mitgliedbestätigung mit allen Infos und Details.

      Dauer der Mitgliedschaft

      • Die Mitgliedschaft pro Jahresbeitrag gilt immer für ein Kalenderjahr (01Jan-31Dez) und kann nicht gekündigt werden.
      • Die Mitgliedschaft verlängert sich nicht automatisch.
      • Für ein Folgejahr erhält das bestehende Connoisseur Mitglied von Schillotties AG eine unverbindliche Einladung per Email.

      Mitgliedschaft & Berechtigung

      • Die Mitgliedschaft ist erst nach vollständiger Bezahlung des Jahresbeitrags gültig.
      • Das Mitglied ist nach vollständiger Zahlung des Jahresbeitrags für den Bezug der Benefits berechtigt.
      • Die Mitgliedschaft und der Bezug der Benefits sind persönlich und können nicht übertragen werden.
      • Die Benefits können zwischen 01Jan-31Dez des bestätigten Kalenderjahres bezogen werden.
      • Für Produkte im Rahmen der Benefits ist Schillotties AG berechtigt, zum Beispiel bei Nichtverfügbarkeit, einen gleichwertigen Ersatz zu liefern.

      Recht & Gerichtsstand

      • Anwendbar ist schweizerisches Recht; ausschliesslicher Gerichtsstand ist Horgen.